<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Lahntalk- News und Kommentare &#187; Kirche</title>
	<atom:link href="http://www.lahntalk.de/tag/kirche/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.lahntalk.de</link>
	<description>zu Gesellschaft, Wirtschaft und Politik aus Lahntal</description>
	<lastBuildDate>Wed, 01 Feb 2012 11:42:46 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.1.3</generator>
		<item>
		<title>Begegnungsstätte für Jung &amp; Alt in Lahntal</title>
		<link>http://www.lahntalk.de/2007/07/20/begegnungsstatte-fur-jung-alt-in-lahntal/</link>
		<comments>http://www.lahntalk.de/2007/07/20/begegnungsstatte-fur-jung-alt-in-lahntal/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 20 Jul 2007 16:59:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Meinel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[demografischer Wandel]]></category>
		<category><![CDATA[Elisabethverein]]></category>
		<category><![CDATA[Kirche]]></category>
		<category><![CDATA[Lahntal]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lahntalk.de/wordpress/?p=40</guid>
		<description><![CDATA[Am Freitag nach dem Anradeln zur Radtor des Hessischen Rundfunks überreichte Landrat Robert Fischbach der Gemeinde Lahntal einen Bewilligungsbescheid über Förderung einer professionellen modellhaften Konzeptentwicklung für die nachhaltige Nutzung einer Begegnungsstätte für Jung &#38; Alt in Lahntal im „Kraft&#8217;s Hof“ in Lahntal-Sterzhausen. Schon bei den ersten Ideen zu einer Pflegeeinrichtung auf dem Gelände „Kraft’s Hof“<span class="excerpt_more"> <a href="http://www.lahntalk.de/2007/07/20/begegnungsstatte-fur-jung-alt-in-lahntal/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: trebuchet ms;">Am Freitag nach dem <a href="http://lahntalk.blogspot.com/2008/07/radtour-des-hessischen-rundfunks-endet.html">Anradeln zur Radtor des Hessischen Rundfunks</a> überreichte Landrat Robert Fischbach der Gemeinde Lahntal einen Bewilligungsbescheid über Förderung einer professionellen modellhaften Konzeptentwicklung für die nachhaltige Nutzung einer B</span><span style="font-family: trebuchet ms;">egegnungsstätte für Jung &amp; Alt in Lahntal im „Kraft&#8217;s Hof“ in Lahntal-Sterzhausen.</span><br />
<span style="font-family: trebuchet ms;">Schon bei den ersten Ideen zu einer Pflegeeinrichtung auf dem Gelände „Kraft’s Hof“ gab es, getragen von der Notwendigkeit auf den demografischen Wandel zu reagieren, Überlegungen im alten Wohngebäude eine offene Begegnungsstätte für Jung und Alt einzurichten.<br />
Während der Verwirklichung der Pflegeeinrichtung erwuchsen aus der Mitte einer regen Seniorenarbeit der Gemeinde auch viele Anregungen für neue Aktivitäten.<br />
</span><span style="font-family: trebuchet ms;">Um nun das alte Wohngebäude einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, fanden sich Vertreter von Kirche, Elisabethverein und Gemeinnde zu einer Projektgruppe zusammen, um in enger Abstimmung mit der Arbeitsgruppe „Jung und Alt“ die Realisierungschancen zu prüfen. Diese Projektgruppe bildete sich aus Ernst Boltner, dem Geschäftsführer des Elisabeth-Vereins, Dirk Geißler, der Ortsvorsteher und Günther Kaltschnee der Pfarrer von Sterzhausen, Ortrud Lauer, Seniorenbeauftragte der Gemeinde Lahntal und Michael Meinel, Beigeordneter im Gemeindevorstand von Lahntal. Ein erstes Konzept für eine Begegnungsstätte fand große Anerkennung und wurde im Rahmen der Erstellung des neuen Entwicklungskonzepts der hiesigen EU-LEADER-Region prämiert.</p>
<p>Der Elisabeth-Verein erklärte sich erfreulicherweise dazu bereit, das Gebäude für eine solche Nutzung herzurichten. Die Arbeitsgruppe „Jung und Alt“ im Bündnis für Familien hat ihre Bereitschaft signalisiert, Eigenleistungen bei der Renovierung der Innenräume zu erbringen. Schon vor den Sommerfreien fand ein Hoffest unter große Beteiligung der Lahntaler Bürger statt, bei dem Spenden für diese Begegnungsstätte gesammelt wurden. </span></p>
<p><span style="font-family: trebuchet ms;">Bis die Renovierung erfolgt ist, soll aufbauend auf dem bisherigen Entwurf ein Konzept für eine nachhaltige Nutzung und Trägerschaft erstellt werden. Sowohl der Landkreis, als auch die Region Burgwald-Ederbergland sind an modellhaften Konzeptionen interessiert, die tragfähige Lösungen versprechen. Unter der Voraussetzung, dass eine nachhaltige Nutzung gewährleistet ist, ist wiederum eine Förderung der Ausgaben für Dienstleistungen und Personalkosten für die ersten drei Jahre in Aussicht. </span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lahntalk.de/2007/07/20/begegnungsstatte-fur-jung-alt-in-lahntal/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Trennung von Staat und Kirche</title>
		<link>http://www.lahntalk.de/2003/10/04/trennung-von-staat-und-kirche/</link>
		<comments>http://www.lahntalk.de/2003/10/04/trennung-von-staat-und-kirche/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 04 Oct 2003 09:17:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Meinel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Hessen]]></category>
		<category><![CDATA[Kirche]]></category>
		<category><![CDATA[Kultusministerium]]></category>
		<category><![CDATA[Staat]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://lahntalk.de/wordpress/?p=5</guid>
		<description><![CDATA[Die hessische Kultusministerin will entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichts nun gesetzlich das Tragen religiöser Symbole im öffentlichen Raum von Schule und Kindergarten verbieten. 100 Jahre nach dem unser Nachbar Frankreich dies für den hochsensiblen Erziehungsraum vollzogen hat, kommt die Ministerin der Forderung nach, die vor 50 Jahren in unserer Verfassung mit der Trennung von Staat<span class="excerpt_more"> <a href="http://www.lahntalk.de/2003/10/04/trennung-von-staat-und-kirche/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: trebuchet ms;">Die hessische Kultusministerin will entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichts nun gesetzlich das Tragen religiöser Symbole im öffentlichen Raum von Schule und Kindergarten verbieten.<br />
100 Jahre nach dem unser Nachbar Frankreich dies für den hochsensiblen Erziehungsraum vollzogen hat, kommt die Ministerin der Forderung nach, die vor 50 Jahren in unserer Verfassung mit der Trennung von Staat und Kirche festgelegt wurde.In staatlichen Schulen dürfen dann unterrichtende Pfarrer, Priester und Nonnen nicht mehr mit ihrem Habit für ihre Kirche werben. Alle Pädagogen, die eine Vorbildfunktion haben, dürfen keine religiösen Symbole, wie Kreuze, Rosenkränze und Kopftücher in Schule und Kindergarten tragen, wenn Hessen seine Ankündigung wirklich wahrmacht und dies nicht nur eine spontane Äußerung war.Dazu ein Auszug aus der Entscheidung des BundesVerfassungsgerichts vom 24.09.2003 (BvR 1436/02): „Eine Regelung, die Lehrern untersagt, äußerlich dauernd sichtbar ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft oder Glaubensrichtung erkennen zu lassen, ist Teil der Bestimmung des Verhältnisses von Staat und Religion im Bereich der Schule. …. Ein tolerantes Miteinander mit Andersgesinnten könnte hier am nachhaltigsten durch Erziehung geübt werden. Dies müsste nicht die Verleugnung der eigenen Überzeugung bedeuten, sondern böte die Chance zur …gegenseitigen Toleranz,….. um so einen Beitrag in dem Bemühen um Integration zu leisten….. [Zu einer Dienstpflicht] die es Lehrern verbietet, in ihrem äußeren Erscheinungsbild ihre Religionszugehörigkeit erkennbar zu machen, …. [bedarf es] einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, weil eine solche Dienstpflicht in verfassungsmäßiger &#8211; unter anderem mit Art. 33 Abs. 3 GG vereinbarer &#8211; Weise nur begründet und durchgesetzt werden kann, wenn Angehörige unterschiedlicher Religionsgemeinschaften dabei gleich behandelt werden.“ [</span><a href="http://www.bverfg.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen" target="_blank"><span style="font-family: trebuchet ms;">Im Wortlaut</span></a><span style="font-family: trebuchet ms;">]</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lahntalk.de/2003/10/04/trennung-von-staat-und-kirche/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kopftuch und Kruzifix</title>
		<link>http://www.lahntalk.de/2003/09/24/kopftuch-und-kruzifix/</link>
		<comments>http://www.lahntalk.de/2003/09/24/kopftuch-und-kruzifix/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 24 Sep 2003 14:28:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Meinel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Innenpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Kirche]]></category>
		<category><![CDATA[Kopftuch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lahntalk.de/wordpress/?p=16</guid>
		<description><![CDATA[Das NT lehrt in den Paulinischen Briefen, I Korinther 11,3-16: &#8220;Ihr sollt aber wissen, daß Christus das Haupt des Mannes ist, der Mann das Haupt der Frau und Gott das Haupt Christi. Wenn ein Mann betet oder prophetisch redet und dabei sein Haupt bedeckt hat, entehrt er sein Haupt. Eine Frau aber, die betet oder<span class="excerpt_more"> <a href="http://www.lahntalk.de/2003/09/24/kopftuch-und-kruzifix/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das NT lehrt in den Paulinischen Briefen, I Korinther 11,3-16: &#8220;Ihr sollt aber wissen, daß Christus das Haupt des Mannes ist, der Mann das Haupt der Frau und Gott das Haupt Christi. Wenn ein Mann betet oder prophetisch redet und dabei sein Haupt bedeckt hat, entehrt er sein Haupt.<br />
Eine Frau aber, die betet oder prophetisch redet mit unbedecktem Haupt, die entehrt ihr Haupt; denn es ist gerade so, als wäre sie geschoren. Will sie sich nicht bedecken, so soll sie doch das Haar abschneiden lassen! Weil es aber für eine Frau eine Schande ist, daß sie das Haar abgeschnitten hat oder geschoren ist, soll sie das Haupt bedecken.&#8221;Und auch für orthodoxe Jüdinnen ist es unschicklich das Haupt zu entblößen. Der Rabbiner Dr. Menachem M.Brayer (Professor für biblische Literatur an der Yeshiva University) schreibt, daß es bei jüdischen Frauen Sitte war, den Kopf zu bedecken, wenn sie das Haus verliessen, ja manchmal sogar das ganze Gesicht, wobei nur ein Auge frei blieb. Das rabbinische Gesetz sagt, das Aussprechen von Segenswünschen und Gebeten in Gegenwart von verheirateten Frauen mit entblößtem Haupt verboten sei, da das unbedeckte weibliche Haar als Nacktheit betrachtet wird.Bedeuten Kopftuch- und Kruzifix-Urteil, dass Unterricht von Nonnen, Priestern und Pfarrern im Habit an deutschen Schulen nicht mehr möglich ist? Gilt dies auch für sehr gläubige Christinnen, die z.B. aus Polen, Griechenland, Spanien oder auch aus einer ländlichen, deutschen Region stammen. Sind auch christliche Ausbildungen z.B. in Pflegeberufen in Krankenhäuser und Hospizen davon betroffen? Ist an einer Öffentlichen Schule neben Christus am Kreuz auch die Darstellung der Heiligen Maria mit Kopftuch zu beseitigen?Wie sollen nach diesem Urteil die o.g. Lehren des Alten und Neuen Testaments eingehalten werden?Vielleicht hilft hier doch weiter die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003(BvR 1436/02) zu Ende zu lesen: „Eine Regelung, die Lehrern untersagt, äußerlich dauernd sichtbar ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft oder Glaubensrichtung erkennen zu lassen, ist Teil der Bestimmung des Verhältnisses von Staat und Religion im Bereich der Schule. …. Ein tolerantes Miteinander mit Andersgesinnten könnte hier am nachhaltigsten durch Erziehung geübt werden. Dies müsste nicht die Verleugnung der eigenen Überzeugung bedeuten, sondern böte die Chance zur …gegenseitigen Toleranz,….. um so einen Beitrag in dem Bemühen um Integration zu leisten….. [Zu einer Dienstpflicht] die es Lehrern verbietet, in ihrem äußeren Erscheinungsbild ihre Religionszugehörigkeit erkennbar zu machen, …. [bedarf es] einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, weil eine solche Dienstpflicht in verfassungsmäßiger &#8211; unter anderem mit Art. 33 Abs. 3 GG vereinbarer &#8211; Weise nur begründet und durchgesetzt werden kann, wenn Angehörige unterschiedlicher Religionsgemeinschaften dabei gleich behandelt werden.“Ein Verbot von religiösen Symbolen ist also nicht nötig und im Sinne der Integration und des toleranten Miteinanders mit Andersgesinnten auch kontraproduktiv.Bleibt zu hoffen, dass auch die verantwortlichen Politiker die Entscheidung ganz lesen und danach handeln.</p>
<p>Nachtrag: Nachdem der <a title="Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte" target="_self">Europäische Gerichtshof für Menschenrechte</a> in Straßburg in seiner <a title="Entscheidung vom November 2009" href="http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,659041,00.html">Entscheidung vom November 2009 </a> noch die Religionsfreiheit durch Kruzifixe in Klassenzimmern verletzt sah, urteilte nun die Große Kammer am 18.3.2011 entgegengesetzt: Durch Kruzifixe in Klassenzimmern seien keine Grundrechte verletzt &#8211;  weder das Recht auf Bildung, noch das Recht auf Religionsfreiheit. Die damalige Position war, dass es den Eltern die Freiheit nehme, ihre Kinder nach ihren  philosophischen Überzeugungen zu erziehen. Dies sei nicht mit der  Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.</p>
<p>Das <a title="Nachrichtenmagazin &quot;Der Spiegel&quot;" href="http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,751482,00.html " target="_blank">Nachrichtenmagazin &#8220;Der Spiegel&#8221; berichtet</a>, dass nunmehr die Große Kammer entschied, dass der Staat zwar bei der  Gestaltung des schulischen Umfelds auch die weltanschaulichen  Überzeugungen der Eltern achten müsse. Es ließe sich aber nicht beweisen, &#8220;ob  ein Kruzifix an der Wand eines Klassenzimmers einen Einfluss auf die  Schüler hat&#8221;. Zudem hätten die Richter dem Staat einen  Beurteilungsspielraum zugebilligt, wenn es um den Stellenwert der Religion geht,  sofern es zu &#8220;keiner Form der Indoktrinierung&#8221; komme.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lahntalk.de/2003/09/24/kopftuch-und-kruzifix/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

